Deutsche
Vermögensschutzgemeinschaft e.V.

Die DVSG gehört zum Verbund Erbrecht

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Bei Interesse an einer DVSG-Mitgliedschaft melden Sie sich mit dem Aufnahmeantrag online an oder fordern Sie ein Antragsformular an.

Nach Eingang des Mitgliedsbeitrages erhalten Sie Informationen zu Ihrer Anfrage sowie einen Beratungsschein, der Sie zu einer anwaltlichen Erstberatung zu pauschal 100,- EUR berechtigt. Der Beratungsschein kann jährlich in Anspruch genommen werden.

Gleichzeitig teilen wir Ihnen alle Adressen von Rechtsanwälten in Ihrer Nähe mit, bei denen Sie die vergünstigte Erstberatung erhalten.

Alle empfohlenen Berater sind Mitglieder der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), der führenden Deutschen Erbrechtsvereinigung.